Teilnahmebedingungen für Kino Dynamique

§ 1 Veranstalter.

KINO DYNAMIQUE JENA ist eine Veranstaltung des FILM e.V. Jena. Der FILM e.V. Jena ist Produzent der entstandenen Filme.

§ 2 Teilnehmende.

  1. Die Teilnehmenden sind die Produzenten ihrer Filme.
  2. Teilnehmen können natürliche Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Die Teilnehmenden haften für Schäden an entliehener Technik.
  3. Für Jugendliche im Alter von 16 bis 18 Jahren muss eine gesetzliche Vertretung bei der Akkreditierung das Anmeldeformular unterzeichnen, diese haftet für Schäden an entliehener Technik.

§ 3 Ort.

Die Adresse des Kinolabs vom KINO DYNAMIQUE JENA 2021 wird beim Versand der Teilnahmebestätigung, veröffentlicht. Das Kinolab ist der zentrale Ort für die Akkreditierung, die Produktionsmeetings, Workshops, den Technikverleih und die Postproduktion. Eine, beim Produktionsmeeting vorgestellte, Hausordnung ist für jede*n Teilnehmer*in verpflichtend.

§ 4 Ablauf, Anmeldung, Akkreditierung, Teilnahmebeitrag.

  1. KINO DYNAMIQUE JENA findet vom 25.08.2021 bis 01.09.2021 statt. In zwei Runden bis zu 60 Stunden werden kurze Tonfilme produziert. Die erste und zweite Runde enden jeweils mit einem Screening der entstandenen Filme im Veranstaltungshaus Zum Bären, in Kino-Atmosphäre.
  2. Eine unverbindliche Anmeldung ist online bis zum 22.08.2021 möglich. Die Anzahl der Teilnehmendenplätze ist begrenzt. Für den Fall zu vieler Anmeldungen behalten wir uns das Recht vor, Anmeldungen abzulehnen. 
  3. Die verbindliche Anmeldung erfolgt am 25.08.2021 von 10:00-18:00 Uhr für Runde 1 (und 2) sowie am 29.08.2021 von 10:00-12:00 Uhr für Runde 2.
  4. Bei der Akkreditierung ist ein amtlicher Lichtbildausweis vorzulegen. Pro Runde wird ein Teilnahmebeitrag von 25,- EUR, für beide Runden zusammen ein Teilnahmebeitrag von 40,- EUR, pro Teilnehmer*in erhoben. Dieser ist nach Möglichkeit per Überweisung an FILM e.V. Jena, andernfalls vor Ort zu entrichten.
  5. Die akkreditierten Teilnehmenden erhalten einen Badge. Sie können damit Filmtechnik mieten, Schnittrechner benutzen und Workshops besuchen. Der Badge dient als Eintrittskarte für das jeweilige Session-Screening in Runde eins und zwei.

§ 5 Filme.

  1. Die Filmemacher*innen und Musiker*innen haben künstlerische Freiheit bezüglich des Inhalts und der Ausdrucksform. Filme mit verfassungsfeindlichem Inhalt oder ernstgemeinte Werbefilme werden von der Vorführung ausgeschlossen. Die Filmemacher*innen haften für die produzierten Inhalte. Von den Filmemachenden sind selbst mögliche Drehgenehmigungen einzuholen.
  2. Die Filme müssen während des KINO DYNAMIQUE JENA 2021 konzipiert, gedreht und geschnitten werden. Die Dreharbeiten können in der jeweiligen Session mit dem Technikverleih beginnen (siehe Zeitplan).
  3. Jede*r Filmemacher*in oder jedes Filmemachendenteam hat pro Runde ein Zeitkontingent von 10 Minuten, welches auch mit mehreren Kurzfilmen ausgeschöpft werden kann. Überschreitet ein Filmemacher sein Zeitkontingent, wird der Film vom Screening ausgeschlossen. Das KINO-DYNAMIQUE-Team steht auf Wunsch beratend zur Seite, wenn ein Film gekürzt werden muß.
  4. Jeder Film muß mit dem aktuellen KINO-DYNAMIQUE-Logo beginnen und mit der aktuellen Sponsorentafel enden. Die Logos werden auf Schwarz als Filmdateien zur Verfügung gestellt. Das KINO-DYNAMIQUE-Logo ist animiert und enthält eine Tonspur. Die Bearbeitung dieser Filmdateien ist nur insofern gestattet, als dass das KINO-DYNAMIQUE-LOGO in Schwarzweißfilmen entfärbt werden kann. Fehlen eine oder beide Grafiken oder wurden sie darüber hinaus gehend bearbeitet, wird der entsprechende Film von der Vorführung ausgeschlossen.
  5. Die Filmdateien müssen im Codec H.264 und dem Container .MOV oder .MPEG 4 abgegeben werden (je nach Quellmaterial mit einer Framerate von 24/25/30 fps). Für Filme in 2K-Auflösung (1920x1080 Pixel) empfehlen wir eine Datenrate von mindestens 12000 Bit/s, bei einer Auflösung von 1280x720 Pixeln von mindestens 6000 Bit/s. Bei Problemen hilft das KINO-DYNAMIQUE-Team. Anleitungen zum Exportieren der Filme hängen im Kino-Lab aus.
  6. Der Dateiname des eingereichten Films soll den Regisseurnamen, den Filmtitel, das Entstehungsdatum und die Laufzeit in der folgenden Formatierung enthalten: vornameregisseure_FILMTITEL_JJJJMMTT_MMminSSsek.mov/.mp4
  7. Als Bildseitenverhältnis wird Breitwand 1:1,85 bzw. 1:1,78 empfohlen, da die Filme auf eine 1:1,85-Leinwand projiziert werden. Wird ein anderes Bildseitenverhältnis verwendet, reduziert sich die reale Bildfläche durch schwarze Balken oben/unten oder links/rechts (Letterbox).
  8. Für die Abgabe der Filme sind eigene Datenträger zu verwenden.

§ 6 Urheberrecht.

  1. Filmemacher*innen, Musiker*innen, Kameraleute und Fotograf*innen sind die Urheber nach dem geltenden deutschen Urheberrecht.
  2. Urheberrechtlich geschütztes Material (Bild und Ton) von anderen Rechteinhaber*innen darf ohne bestehende Urheber- oder Verwertungsrechte nicht verwendet werden. Das Urheber- oder Verwertungsrecht kann bspw. nachgewiesen werden durch (entgeltlichen) Erwerb einer Verwertungslizenz beim Urheber, durch die Übertragung von Verwertungsrechten von einem anderen akkreditierten KDJ-Teilnehmenden oder durch eine bestehende CC-Lizenz des verwendeten Materials Dritter. Die Teilnehmenden haben die Nachweispflicht. Besteht der Verdacht, oder ist es offensichtlich, daß ein Film gegen die Urheberrechte Dritter verstößt, wird der Film von der Vorführung ausgeschlossen.
  3. Der FILM e.V. Jena ist als Produzent berechtigt, die entstandenen Filme wie folgt aufzuführen, zu verwerten und zu lizenzieren: 
    1. Aufführung am 28.08.2021 und 01.09.2021 zu den Premieren im Gasthaus Zum Bären.
    2. Creative-Commons-Lizensierung in der Form CC BY-NC-ND. (Download und Weiterverteilung unter Nennung des Urhebers, keinerlei Bearbeitung oder kommerzielle Nutzung. Siehe http://creativecommons.org/licenses)
    3. Upload auf www.vimeo.com/kinodynamiquejena unter der in §6 (3b) genannten CC-Lizenz und Verlinkung auf der Homepage www.kinodynamique.de. Ein Upload auf Youtube, Facebook oder sonstige Plattformen wird ausdrücklich ausgeschlossen.
    4. Weitergabe der Filme an befreundete Kinozellen unter der in §6 (3b) genannten CC-Lizenz.
    5. Aufführung der Filme auf nichtkommerziellen Veranstaltungen des FILM e.V. Jena (bspw. Kurzfilmabende) unter den Bedingungen der in §6 (3b) genannten CC-Lizenz.
  4. Eine darüber hinausgehende Verwertung oder eine Verwertung, die nicht die Kriterien der CC BY-NC-ND-Lizenz erfüllt, bedarf einer gesonderten vertraglichen Regelung zwischen dem Urheber und dem FILM e.V. Jena.
  5. Wird im Film urheberrechtlich geschütztes Material verwendet, das unter einer weniger restriktiven Lizenz als der CC BY-NC-ND steht, wird der produzierte Film ggf. unter der schwächeren Lizenz der Musik lizensiert und veröffentlicht.
  6. Kommt es durch die produzierten Inhalte zu juristischen Verfahren gegen den Veranstalter, den Premierenort oder den Inhaber des Vimeo-Kanals, wird der Teilnehmende entsprechend in Regress genommen.

Hygienekonzept für das  Kino Dynamique Jena 2021 zum Vollzug des Infektionsschutzgesetzes (IfSG).

Folgendes verbindliches Rahmenkonzept soll über den gesamten Festivalzeitraum gelten. Es wird detailliert in alle Ablaufpläne integriert, die zum Zeitpunkt des Festivals alle erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen verbuchen. Wir orientieren uns mit diesem Konzept an den jeweils aktuellen Inzidenzwerten, die für den Freistaat Thüringen gelten.

Die Festivalwoche: Produktion von Kurzfilmen

1. Allgemeine Grundsätze

1.1 Oberstes Gebot ist die Einhaltung der gesetzlich geregelten Abstandsregel von 1,5 Metern zwischen Personen im Freien und in allen uns zur Verfügung stehenden Räumlichkeiten einschließlich der sanitären Einrichtungen sowie beim Betreten und Verlassen der Räumlichkeiten auf Fluren, Gängen, Treppen, Garderoben-, Kassen- und Sanitärbereiche. 

1.2 Beim künstlerischen Einsatz von Blasinstrumenten sowie beim Gesang (während der Produktion der Filme) ist ein erweiterter Mindestabstand von 2,0 Metern einzuhalten. Der Ton wenn möglich, soll nur geangelt werden. 

1.3 Generell ist auf eine minimale Beschränkung der Weitergabe von technischen, künstlerischen oder anderen Hilfsmittel, besonders während der Produktion, zwischen zwei oder mehreren Personen zu achten. 

1.4 Alle Beteiligten des Festivals haben in Innenräumen eine Mund- und Nasen-Bedeckung zu tragen. Insbesondere wenn der Sicherheitsabstand zu einem bestimmten Zeitpunkt nicht gewährleistet werden kann, ist auf eine einheitliche Maskenpflicht zu achten, insofern sie nicht aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen von einer generellen Maskenpflicht befreit sind. Dies ist während der Kontaktdatenerfassung bereits allen Organisatoren (einschließlich Hygienebeauftragte) bekannt. 

Die Befreiung einer Maskenpflicht gilt außerdem für Kinder unter 6 Jahren, sollten diese während des Festivals in z.B. künstlerischen Darbietungen integriert sein.

1.5 Vom Besuch und von der Mitwirkung der Veranstaltung sind Personen ausgeschlossen, die 

  • in den letzten 14 Tagen wissentlich Kontakt zu einem bestätigten an COVID-19-Erkrankten hatten oder
  • Symptome aufweisen, die auf eine COVID-19-Erkrakung hinweisen, wie Atemwegsbeschwerden, Fieber, unspezifische Allgemeinsymptome wie Gliederschmerzen und Müdigkeit oder Geruchs- oder Geschmacksstörungen. 

1.6 Eine oder mehrere Personen werden bestimmt, um während des gesamten Festivals die Überwachung der hygienischen Maßnahmen zu tätigen. 

2. Konkrete Umsetzung

2.1 Vor Beginn der Veranstaltung ist von jedem Beteiligten ein Negativ Nachweis über ein mögliches Risiko einzusehen, der nicht älter als 48 Stunden ist. Bevorzugt wird eine Selbsttestung (Schnelltests z.B. in den Testzentren von Jena) am Tag vor Festivalbeginn. Diese erste Testung ist von den Beteiligten selbst zu tragen. 

2.2 Darüber hinaus werden wir als Veranstalter dafür sorgen, genügend Schnelltest während der gesamten Festivalwoche bereitzustellen, sollte es zu einer riskanten Situation im Zuge von COVID-19 kommen. 

2.3 Alle Beteiligten haben ihre Mund-Nasen-Bedeckung selbst mitzubringen. Doch auch hierfür werden diese von der Leitung ausreichend in Reserve gestellt. 

2.4 Alle Beteiligten werden zum Beginn des Festivals über die geltenden Maßnahmen umfangreich informiert und geben dafür vorab schriftlich ihr Einverständnis, das ihnen zum Zeitpunkt ihrer Anmeldung zugesendet wird. Angedacht ist, alle Formalia für die Anmeldung auszudrucken, auszufüllen und per Scan/Foto an die organisatorische Leitung zurückzusenden. 

2.4 Sollten Personen während der Veranstaltung Symptome entwickeln, haben sie umgehend die Veranstaltung zu verlassen. Bei Auftreten von Symptomen mit Verdacht auf COVID-19 bei einer der beteiligten Personen ist umgehend die Veranstaltungsleitung zu informieren, die den Sachverhalt dem Gesundheitsamt Jena meldet. Dieses trifft gegebenenfalls in Absprache mit der Einrichtungsleitung die weiteren Maßnahmen (z.B. Quarantäneanordnungen), die nach Sachlage von der Leitung umzusetzen sind. 

2.5 Um eine Kontaktpersonenermittlung im Falle einer nachträglich identifizierten COVID-19-Falles unter den Mitwirkenden, Besucher*innen oder Personal zu ermöglichen, ist eine Dokumentation mit Angabe von Namen und sicherer Erreichbarkeit (Telefonnummer, E-Mail und Anschrift) einer Person je Hausstand und Zeittraum des Aufenthaltes zu führen. 

Eine Übermittlung dieser Informationen darf ausschließlich zum Zwecke der Auskunfterteilung auf Anforderung und gegenüber den zuständigen Gesundheitsbehörden erfolgen. Die Dokumentation wird von der organisatorischen Leitung verwahrt und vor unbeabsichtigten Verlust oder unbeabsichtigter Veränderung  geschützt, bis sie nach Ablauf von vier Wochen datenschutzgerecht vernichtet werden. Alle Mitwirkende, Helfer, Besucher und Leitung werden bei der Datenerhebung entsprechend den Anforderungen an eine datenschutzrechtliche Information gemäß Art. 13 der Verordnung (EU) 2016/679 über die Datenverarbeitung informiert. 

2.6 Es werden ausreichend Waschgelegenheiten, Flüssigseife, Einmalhandtücher und Desinfektionsmittel bereitgestellt. Alle sanitären Einrichtungen werden mit zusätzlichen Seifenspendern und Tüchern ausgestattet. Bei Waschgelegenheiten werden außerdem gut sichtbar Infographiken zur Handygiene angebracht. 

2.7 Kotaktflächen wie Türgriffe, Handläufe und Tischoberflächen sowie alle genutzten technischen Geräte wie Tastaturen, Maus oder Bildschirme werden unter Berücksichtigung der Nutzungsfrequenz regelmäßig gereinigt. 

2.8 Nur die Personen, die sich vorab in gut sichtbaren Listen ein- und ausgetragen haben, sind berechtigt, den Technik-Raum zu nutzen. 

2.9 Da sich alle Personen, die sich fernab der organisatorischen Leitung, im voraus auf digitalem Wege (Telefon/Email) zum Festival anmelden, ist zum Beginn der Woche klar, mit wie vielen Leuten zu rechnen ist. Anhand dieser Zahlen wird das Gelände genau abgemessen. 

2.10  Alle filmschaffenden Mitwirkende werden vorab in feste Kleingruppen eingeteilt, die sich während des gesamten Festivalablaufes möglichst nicht mischen. Gemäß des Mindestabstandes und der Größe des genutzten Technikraumes wird so verhindert, dass sich mehrere Gruppen gleichzeitig an den Schnittrechnern aufhalten. 

2.11 Auch die Essensvergabe während des Festivals ist mit zu berücksichtigen. Daher werden Schlangenbildungen und offenes Buffet mit Fingerfood vermieden. Geplant sind ein oder zwei Personen, die hinter dem Buffet die Essensvergabe tätigen und dabei die Gruppeneinteilungen und hygienischen Grund- und Abstandsregeln einhalten.

Anmerkung: Alle Angaben ohne Gewähr, da Hygieneregelungen je nach pandemischer Lage einer möglichen Änderung bedürfen. Eine Aktualisierung des Hygienekonzeptes vor Veranstaltungsbeginn wird für möglich gehalten.

Jena, der 04.08.2021